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Fortbildungsschulung § 57b

Update 14.01.2022:
Der Schutz unserer Teilnehmenden hat für uns höchste Priorität. Aufgrund der neuen Corona-Regelungen führen wir für unsere Präsenzveranstaltungen ab dem 14.01.2022 die 2G+-Regel ein. Wir bitten Sie daher, nur mit einem aktuell gültigen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz und einen aktuellen negativen Testnachweis oder einen Genesenenstatus anzureisen. Der zusätzliche Test entfällt für alle die bereits eine 3. Impfung (geboostert) erhalten haben.

Eine Teilnahme für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen ist auch bei Vorlage eines Testzertifikats leider nicht mehr möglich.

 

Fahrtenschreiber-Schulung § 57b

in Verbindung mit Anlagen XVIII und XVIIId StVZO

(incl. Geschwindigkeitsbegrenzer-Schulung nach § 57d StVZO)

 

Fortbildungsschulung

Für verantwortliche Fachkräfte, die bereits erfolgreich an einer Erstschulung teilgenommen haben.

 

Lehrgangsziel

In diesen Lehrgängen werden Sie auf die qualifizierte Überprüfung von analogen und digitalen Fahrtenschreibern nach § 57b StVZO geschult.

Nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss sind Sie berechtigt, Fahrtenschreiber für den Zeitraum von 3 Jahren entsprechend § 57b StVZO zu prüfen und abzunehmen.

 

Schulungsinhalt:

 

Änderungen der europäischen und nationalen Vorschriften und Richtlinien, die Einbaupflicht für Fahrtenschreiber sowie über die Durchführung der Prüfung nach §57b i.V.m. den Anlagen XVIII und XVIIIa (zu §57b Abs. 1) der StVZO.

Veränderungen der bei den Fahrtenschreibern eingesetzten Techniken, die für die Durchführung der Prüfungen von Bedeutung sind.

Unterweisung in die theoretische und praktische Durchführung einer Prüfung. Unterweisung in die Einsetzung und Handhabung der bei der Prüfung verwendeten Prüfgeräte und in die zu beachtenden Besonderheiten.

 

Voraussetzungen:

  • Die für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer verantwortlichen Fachkräfte müssen eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Schulung (Erstschulung) erfolgreich abgeschlossen

 

Fristen

Die Frist für die erste und alle weiteren Fortbildungsschulungen beträgt maximal

36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Fortbildungsschulung abgelegt wurde.

Wird die Frist um mehr als 2 Monate überschritten, ist statt einer Fortbildungsschulung eine Erstschulung durchzuführen.

 

Lehrgangsdauer:

Fortbildungsschulung § 57b SVZO Lehrgangsdauer:        2 Tage, täglich 8 Zeitstunden

 

Lehrgangsgebühren:

Fortbildungsschulung:            Gebühr: 425,00 EUR / Person

 

Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

 

Termine für die Fortbildungsschulung § 57b in Verbindung mit Anlagen XVIII und XVIIId StVZO

 

Termin

Schulungsort

01.02. - 02.02.2022

Maxdorf

17.02. - 18.02.2022

Schweinfurt

08.03. - 09.03.2022

Maxdorf

31.03. - 01.04.2022

Regensburg

07.04. - 08.04.2022

Hamburg

12.04. - 13.04.2022

Berlin-Bernau

26.04. - 27.04.2022

Maxdorf

17.05. - 18.05.2022

Maxdorf

02.06. - 03.06.2022

Gera

08.06. - 09.06.2022

Berlin

29.06. - 30.06.2022

Köln-Wahn

06.07. - 07.07.2022

Nürnberg

18.08. - 19.08.2022

Dortmund

15.09. - 16.09.2022

Berlin-Bernau

27.09. - 28.09.2022

Maxdorf

25.10. - 26.10.2022

Maxdorf

15.11.-16.11.2022

Maxdorf

24.11. - 25.11.2022

Dingolfing

08.12. - 09.12.2022

Regensburg

20.12. - 21.12.2022

Köln-Wahn

 

Die rot markierten Schulungen werden in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner TAK durchgeführt!

 

Im Hinblick auf die derzeitige Situation ist es möglich, dass Schulungstermine – auch kurzfristig – abgesagt werden können.

In diesem Fall werden wir Ihnen zu gegebener Zeit Ersatztermine anbieten. Weitere Termine auf Anfrage!!

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Sollte die Höchstteilnehmerzahl einer Schulung bei Ihrer Anmeldung bereits erreicht sein, werden wir Ihnen die Teilnahme zu einem anderen Termin vorschlagen.

 

 

Ansprechpartner:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Ellen Gaisbauer, Telefon: 06237/9274-19, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Für Ihre Anmeldung nutzen Sie bitte das beigefügte Formular. Beachten Sie bitte die beigefügten Teilnahmebedingungen.

 

Teilnahmebedingungen

Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen der NTS GmbH anerkannt.

NTS gegenüber abgegebene Daten werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert.

 

Zahlungsbedingungen

Bei den Schulungsgebühren handelt es sich um Nettopreise zzgl. der gesetzlichen MwSt. Teilnahmegebühren für die Lehrgänge werden wie allgemein üblich im Voraus fällig.

Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie die Berechnung der Teilnahmegebühren. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung, spätestens jedoch 2 Wochen vor Schulungsbeginn fällig. Das Fälligkeitsdatum finden Sie auf der Rechnung.

Sofern wir im Besitz einer von Ihnen erteilten Einzugsermächtigung (als SEPA – Basis – Lastschriftverfahren) sind, werden die Seminarkosten automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

 

Nicht vollständig bezahlte Lehrgangsrechnungen führen dazu, dass Teilnahmebescheinigungen bzw. Urkunden bis zur (vollständigen) Bezahlung von uns einbehalten werden.

 

Stornierungen, Absagen, Umbuchungen

Um den Lehrstoff ausführlich und individuell zu vermitteln, sind die Teilnehmerzahlen begrenzt. Sollte die Höchstteilnehmerzahl einer Schulung bei Ihrer Anmeldung bereits erreicht sein, werden wir Ihnen die Teilnahme zu einem anderen Termin vorschlagen. Ausschlaggebend ist das Eingangsdatum der Anmeldung.

 

Die NTS GmbH führt alle angebotenen Schulungen stets mit dem Ziel durch, dem/ der Teilnehmer/-in den größtmöglichen Nutzen zu vermitteln. So kann z.B. bei zu geringen Teilnehmerzahlen dieser Zweck nicht mehr gewährleistet werden.

Daher behält es sich die NTS GmbH vor, in solchen oder anderen wichtigen Fällen, Veranstaltungen - auch kurzfristig - abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

Außerdem bitten wir Sie, im Falle einer Stornierung der Lehrgangsanmeldung uns spätestens eine Woche vor Beginn des Lehrgangs zu informieren, ansonsten müssen die Lehrganskosten vollständig beglichen werden. Im Falle einer kurzfristigen Erkrankung akzeptieren wir ein ärztliches Attest.

 

Im Hinblick auf die pandemiebedingte Situation ist es möglich, dass Schulungstermine – auch kurzfristig – abgesagt werden können.

In diesem Fall werden wir Ihnen zu gegebener Zeit Ersatztermine anbieten.

 

Änderungen

Die NTS GmbH behält es sich vor, aus wichtigem Grund Ersatzreferenten zu verpflichten und Orts- und Terminänderungen vorzunehmen. Die Teilnehmer/-innen werden hierüber unverzüglich informiert.

Covid – Schutzmaßnahmen:

Ihre Gesundheit ist uns wichtig!!!

 

Damit wir weiterhin einen reibungslosen Ablauf der Schulungen gewährleisten können, dürfen nur vollständig geimpfte oder genesene Personen am Lehrgang teilnehmen.

 

     Geimpfte bitten wir darum, ihren vollständigen Impfstatus durch Vorlage eines Impfausweises oder einer Impfbescheinigung (auch CovPass – App) nachzuweisen. Genesene können einen Nachweis über ihr positives PCR-Testergebnis vorlegen, das mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als sechs Monate ist.

 

     Auf dem gesamten Firmengelände und während der Schulung gelten die Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

     Zu Lehrgangsbeginn erfolgt eine ausführliche Information der Lehrgangsteilnehmer/-innen bezüglich der aktuellen geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen.

     Ein Mindestabstand von mindestens 1,50 Metern ist einzuhalten.

     Wir bitten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Lehrgänge eine geeignete Mund- und Nasenbedeckung mitzubringen.

     Wer krank ist oder sich krank fühlt oder Erkältungssymptome oder ähnliches hat, soll bitte nicht anreisen!

 

Wir behalten uns vor, Teilnehmer/-innen mit erkennbaren Erkältungssymptomen auch am Lehrgangstag von der Teilnahme auszuschließen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Unterlagen, Veranstaltungsinhalte

Die NTS GmbH bemüht sich, stets einwandfreie Unterlagen und hochqualifizierte Referenten zur Verfügung zu stellen. Für Fehler in den Unterlagen oder Fehler der Referenten sowie für sämtliche Veranstaltungsinhalte, kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

Die Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Kopien hieraus - auch auszugsweise - sind nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung durch die NTS GmbH zulässig.

 

Wir freuen uns, Sie bei unseren Lehrgängen begrüßen zu dürfen!

 

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